Bei einer Erbschaft in Spanien können folgende Kosten auf Sie zukommen:
- Erbschaftssteuer: Diese variiert je nach Region und Erbwert und liegt durchschnittlich zwischen 7,65 % und 34 % des geerbten Vermögens.
- Notarkosten: Für die Beurkundung von Testamenten oder die Ausstellung des Erbscheins fallen Gebühren an, die in der Regel zwischen 150 und 500 Euro liegen.
- Grundbuchkosten: Die Umschreibung von Immobilien im Grundbuch kostet etwa 0,5 % bis 1 % des Immobilienwertes plus Notargebühren.
- Rechtsanwalts- und Steuerberaterhonorare: Diese können je nach Komplexität der Angelegenheit zwischen 500 und 2.000 Euro betragen.
- Verwaltungskosten: Für die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses, einschließlich der Bewertung von Vermögenswerten, können zusätzliche Kosten entstehen, die je nach Aufwand variieren.
Beispiel in Denia: Ein Sohn erbt von seinem Vater eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro. In der Region Valencia sind die ersten 100.000 Euro steuerfrei. Auf die restlichen 200.000 Euro wird eine Erbschaftssteuer erhoben, die jedoch durch eine regionale Vergünstigung von 99 % auf etwa 200 bis 300 Euro reduziert wird.
Zusätzlich fallen folgende Kosten an:
- Notarkosten und Eintragungsgebühren: etwa 1.500 Euro.
- Anwaltskosten (wenn nötig): rund 1.000 bis 1.500 Euro, je nach Fallkomplexität.
- Gebühren für den Gestor (Steuerberater/Verwalter): ungefähr 150 bis 1.000 Euro, abhängig vom Umfang der notwendigen Verwaltungstätigkeiten.
Bitte beachten Sie, dass diese Kosten alle ungefähr sind. Der genaue Betrag hängt von den spezifischen Umständen und der Komplexität der Erbschaft ab. Für detaillierte Informationen und eine individuelle Bewertung Ihres Falls stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um weitere Auskünfte zu erhalten.
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