Wenn du darüber nachdenkst, ein Unternehmen zu gründen, stellst du dir vielleicht die Frage, ob du besser als Selbstständiger oder als Sociedad Limitada (SL) arbeiten solltest. Ein zentraler Aspekt sind die abzugsfähigen Ausgaben: Selbstständige vs. SL. Besonders wichtig sind hier die Unterschiede bei Fahrzeugen, Verpflegungskosten und Repräsentationskosten. In diesem Artikel erkläre ich dir auf verständliche Weise, wie diese Ausgaben in beiden Fällen geregelt sind, damit du eine informierte Entscheidung treffen kannst.
Fahrzeugkosten: Abzugsfähige Ausgaben: Selbstständige vs. SL in Spanien
Selbstständige:
Wenn du als Selbstständiger ein Auto für deine Arbeit nutzt, ist es nicht so einfach, die Kosten abzusetzen. Du musst nachweisen, dass du das Auto nur beruflich nutzt, was in der Praxis oft schwer nachzuweisen ist. Das Finanzamt ist in diesem Punkt sehr streng, vor allem wenn du das Auto auch privat nutzt, z.B. um die Kinder zur Schule zu bringen oder zum Einkaufen zu fahren.
Meistens können Selbstständige nur 50% der Mehrwertsteuer auf die Fahrzeugkosten (z.B. Benzin, Versicherung oder Reparaturen) absetzen. Nur wenn du nachweisen kannst, dass das Auto ausschließlich für die Arbeit genutzt wird, kannst du mehr absetzen.
Es gibt allerdings bestimmte Berufe, bei denen das Auto zentral für die Arbeit ist, wie z.B. bei Taxifahrern, Lieferdiensten oder Handelsvertretern. In diesen Fällen können 100% der Fahrzeugkosten abgesetzt werden. In anderen Fällen ist es schwieriger.
Sociedad Limitada (SL):
Wenn du eine GmbH gründest, ist das Absetzen von Fahrzeugkosten viel einfacher. Wenn das Auto auf die Firma zugelassen ist, können 100% der Kosten (Benzin, Versicherung, Wartung) abgesetzt werden, vorausgesetzt, der berufliche Nutzen wird gerechtfertigt.
Zudem ist es in einer GmbH möglich, dass du oder die Geschäftsführer das Firmenauto auch privat nutzt. In diesem Fall können die Ausgaben ebenfalls abgesetzt werden, da dies als geldwerter Vorteil gilt (also ein Bonus für Angestellte oder Geschäftsführer). Dies ist ein klarer Vorteil gegenüber Selbstständigen, die strengere Vorgaben haben.
Verpflegungskosten: Abzugsfähige Ausgaben: Selbstständige vs. SL in Spanien
Selbstständige:
Wenn du als Selbstständiger aus beruflichen Gründen auswärts essen musst, kannst du die Verpflegungskosten absetzen. Aber es gibt viele Regeln. Du musst nachweisen, dass das Essen aus beruflichen Gründen notwendig ist, und du musst es mit Karte oder auf anderem elektronischem Weg bezahlen. Es gibt auch einen täglichen Höchstbetrag, den du absetzen kannst: 26,67 € pro Tag in Spanien und bis zu 48,08 € im Ausland.
Außerdem musst du die Rechnung für jede Mahlzeit aufbewahren, da das Finanzamt hier sehr genau hinsieht.
Sociedad Limitada (SL):
In einer GmbH ist das Absetzen von Verpflegungskosten einfacher. Wenn du oder deine Mitarbeiter beruflich auswärts essen, können diese Kosten ohne Probleme abgesetzt werden, solange sie gut begründet und mit Rechnung belegt sind.
Zusätzlich können in einer GmbH auch Verpflegungskosten abgesetzt werden, wenn du Kunden oder Geschäftspartner zum Essen einlädst, um über Geschäfte zu sprechen. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber Selbstständigen, bei denen es schwieriger ist, solche Kosten abzusetzen.
Repräsentationskosten: Treffen, Geschenke und Events
Selbstständige:
Repräsentationskosten wie z.B. Kundenessen, Geschenke oder Firmenveranstaltungen sind für Selbstständige schwieriger abzusetzen. Du musst nachweisen, dass sie für deine berufliche Tätigkeit notwendig sind, was manchmal schwer zu begründen ist. Das Finanzamt kann hier sehr streng sein.
Sociedad Limitada (SL):
Für eine GmbH ist das Absetzen von Repräsentationskosten viel einfacher. Wenn du ein Essen mit einem Kunden organisierst, ein Firmenevent veranstaltest oder Geschäftsgeschenke kaufst, können all diese Kosten abgesetzt werden, solange sie als Teil deiner Geschäftsstrategie gerechtfertigt sind.
Es gibt allerdings eine Grenze: Du kannst nur bis zu 1% des Nettoumsatzes des Unternehmens für Repräsentationskosten absetzen. Trotzdem haben GmbHs deutlich mehr Spielraum, um diese Ausgaben zu begründen.
Zusammenfassung: Abzugsfähige Ausgaben Selbstständige vs SL in Spanien
- Fahrzeuge: Als Selbstständiger ist es schwierig, mehr als 50% der Fahrzeugkosten abzusetzen. In einer GmbH können, wenn das Auto auf die Firma zugelassen ist und der berufliche Gebrauch nachgewiesen wird, 100% der Kosten abgesetzt werden.
- Verpflegungskosten: Selbstständige können Verpflegungskosten absetzen, jedoch mit vielen Einschränkungen und Höchstbeträgen. In einer GmbH ist es einfacher, sowohl Geschäftsessen als auch Verpflegungskosten der Mitarbeiter abzusetzen.
- Repräsentationskosten: In einer GmbH ist es leichter, Ausgaben für Kundenessen, Geschenke und Events abzusetzen, während es für Selbstständige schwieriger ist.
Wenn dein Geschäft viele Fahrten, Geschäftsessen oder Repräsentation vor Kunden erfordert, bietet eine GmbH mehr steuerliche Vorteile und Flexibilität als die Selbstständigkeit.
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