Wenn du die Gründung einer GmbH in Spanien in Betracht ziehst, ist es wichtig, die spanische Rechtsform der Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.) zu verstehen. Diese Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. In diesem Artikel erläutern wir die notwendigen Schritte, die anfallenden Kosten, die Vorteile sowie die steuerlichen Verpflichtungen und häufige Fehler, die es zu vermeiden gilt.
Schritte zur Gründung einer GmbH (S.L.) in Spanien
- Reservierung des Firmennamens
Bevor du die Gesellschaft gründen kannst, musst du beim Registro Mercantil Central einen Firmennamen reservieren. Es ist wichtig, mehrere Namensoptionen bereitzuhalten, da der gewünschte Name möglicherweise bereits vergeben ist. Sobald dein Name genehmigt ist, erhältst du eine Bescheinigung über die Namensverfügbarkeit. - Erstellung der Satzung
Die Satzung der S.L. legt fest, wie das Unternehmen strukturiert ist, wer die Gesellschafter sind und wie das Kapital verteilt wird. Diese Satzung wird von einem Notar beglaubigt. In der Satzung müssen der Unternehmenszweck (CNAE-Code), das Stammkapital, die Verteilung der Anteile und die Rechte der Gesellschafter festgelegt sein. - Mindestkapital
Für die Gründung einer S.L. in Spanien ist ein Mindestkapital von 3.000 Euro erforderlich. Dieses Kapital muss auf ein spanisches Bankkonto eingezahlt werden, bevor der Gründungsprozess abgeschlossen werden kann. Die Bank stellt dir eine Einzahlungsbestätigung aus, die du für die notarielle Gründung benötigst. - Eröffnung eines Geschäftskontos
Du musst ein Geschäftskonto eröffnen, auf das das Stammkapital eingezahlt wird. Diese Einlage kann in bar oder als Sacheinlage erfolgen, wobei bei Sacheinlagen eine genaue Bewertung durch einen Wirtschaftsprüfer erforderlich ist. - Eintragung ins Handelsregister
Nachdem der Notar die Satzung beglaubigt hat, wird die Gesellschaft beim spanischen Handelsregister (Registro Mercantil) eingetragen. Erst mit dieser Eintragung erhält die S.L. ihre vollständige Rechtspersönlichkeit. - Steuerliche Registrierung
Deine S.L. muss beim spanischen Finanzamt (Agencia Tributaria) registriert werden, um eine Steuernummer (CIF) zu erhalten. Erst mit der CIF kann die Gesellschaft offiziell Geschäftstätigkeiten aufnehmen.
Dokumentation, die von den Gesellschaftern benötigt wird
Die Gesellschafter müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass (für ausländische Gesellschafter)
- N.I.E.-Nummer (Steuernummer für Ausländer in Spanien)
- Gründungsurkunde und Satzung der Gesellschaft
- Bankbestätigung über das eingezahlte Stammkapital
Zusätzlich sind Angaben zum Unternehmenszweck, zu den Geschäftsführern und zu den Gesellschaftern erforderlich.
Dauer des Gründungsprozesses
Die Gründung einer GmbH in Spanien kann in der Regel 2 bis 4 Wochen dauern. Dies hängt von der Schnelligkeit der Behörden und der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente ab. Die Beantragung der Namensverfügbarkeit und die notarielle Beglaubigung der Satzung sind die Schritte, die am meisten Zeit in Anspruch nehmen.
Kosten für die Gründung einer GmbH in Spanien
Die Kosten für die Gründung einer S.L. betragen in der Regel 1.000 bis 1.500 Euro. Diese Summe umfasst Notargebühren, die Eintragung ins Handelsregister und andere Verwaltungsgebühren. Dazu kommt das Mindestkapital von 3.000 Euro, das auf das Gesellschaftskonto eingezahlt werden muss.
Vorteile einer S.L. in Spanien
- Haftungsbeschränkung: Die Gesellschafter haften nur mit ihrem eingebrachten Kapital. Persönliches Vermögen bleibt im Fall von Schulden oder rechtlichen Ansprüchen geschützt.
- Niedrigere Körperschaftssteuer: Der Körperschaftssteuersatz in Spanien beträgt 25 %, was im internationalen Vergleich relativ günstig ist.
- Flexibilität: Die S.L. kann sowohl von Einzelpersonen als auch von mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Auch spätere Änderungen, wie die Aufnahme neuer Gesellschafter, sind problemlos möglich.
Nachteile einer S.L. in Spanien
- Verwaltungsaufwand: Die Gründung einer S.L. erfordert mehrere bürokratische Schritte, darunter die Erstellung der Satzung, die notarielle Beglaubigung und die Eintragung beim Handelsregister.
- Mindestkapital: Es ist ein Stammkapital von mindestens 3.000 Euro erforderlich, das vollständig eingezahlt werden muss.
Steuerliche Verpflichtungen für eine S.L.
Eine S.L. in Spanien unterliegt mehreren steuerlichen Verpflichtungen. Zu den wichtigsten zählen:
- Körperschaftssteuer (Impuesto de Sociedades): Die Gewinnsteuer beträgt 25 % des Unternehmensgewinns. Neue Unternehmen können in den ersten beiden Jahren mit einem reduzierten Satz von 15 % besteuert werden.
- Umsatzsteuer (IVA): Die Umsatzsteuererklärung muss quartalsweise eingereicht werden. Der Standard-IVA-Satz in Spanien beträgt 21 %, kann aber je nach Art der Dienstleistungen oder Produkte niedriger sein.
- Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge: Wenn du Mitarbeiter einstellst, musst du monatlich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auch als Geschäftsführer zahlst du Sozialversicherungsbeiträge.
- Jährliche Körperschaftssteuererklärung: Am Ende des Geschäftsjahres musst du eine Jahresbilanz und eine Körperschaftssteuererklärung einreichen.
Wichtige Dinge, die du beachten solltest
- Professionelle Buchhaltung: Eine saubere und ordnungsgemäße Buchführung ist entscheidend. Fehler bei der Buchhaltung oder steuerlichen Meldungen können zu hohen Strafen führen.
- N.I.E.-Nummer für Ausländer: Jeder ausländische Gesellschafter oder Geschäftsführer benötigt eine spanische N.I.E.-Nummer, um als Teilhaber der S.L. auftreten zu können.
- Geschäftsführung: Ein Geschäftsführer (Administrador) muss benannt werden. Dieser kann entweder ein Gesellschafter oder eine externe Person sein.
Häufige Fehler bei der Gründung einer GmbH in Spanien
- Fehlende N.I.E.-Nummer: Viele ausländische Unternehmer vergessen, dass sie eine N.I.E.-Nummer benötigen, um als Gesellschafter oder Geschäftsführer in Spanien tätig zu werden.
- Fehler bei der Satzungserstellung: Die Satzung muss korrekt und vollständig sein, da spätere Änderungen zusätzliche Kosten und Zeit verursachen können.
- Unzureichende Kapitalausstattung: Manche Unternehmer unterschätzen das erforderliche Startkapital und die laufenden Kosten, was zu Liquiditätsproblemen führen kann.
Fazit
Die Gründung einer GmbH in Spanien ist eine attraktive Option für Unternehmer, die eine rechtssichere und haftungsbeschränkte Struktur suchen. Mit der richtigen Vorbereitung und der Unterstützung eines erfahrenen Steuerberaters kann der Prozess reibungslos und erfolgreich verlaufen.
Esteve&Fuchs steht dir zur Seite, um deine Gesellschaft in Spanien schnell und unkompliziert zu gründen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt werden.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die GmbH in Spanien?
Die spanische GmbH entspricht der «Sociedad de Responsabilidad Limitada» (S.L.), einer Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung, bei der die Gesellschafter nur mit ihrem eingebrachten Kapital haften.
Was kostet eine S.L. in Spanien?
Die Gründungskosten für eine S.L. betragen etwa 1.000 bis 1.500 Euro für Notargebühren und Eintragungen. Zusätzlich ist ein Mindestkapital von 3.000 Euro erforderlich.
Kann ich mich als Deutscher in Spanien selbständig machen?
Ja, als Deutscher kannst du dich problemlos in Spanien selbständig machen. Du musst dich nur beim spanischen Finanzamt (Agencia Tributaria) und bei der Sozialversicherung anmelden.
Was ist eine S.L. in Spanien?
Eine S.L. ist eine spanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die mit mindestens 3.000 Euro Stammkapital gegründet wird. Sie bietet Haftungsbeschränkungen und ist besonders für kleine und mittelständische Unternehmen geeignet.Wie wird eine S.L. in Spanien besteuert?Eine S.L. unterliegt der Körperschaftssteuer (Impuesto de Sociedades). Der Steuersatz beträgt in der Regel 25 % auf den Gewinn.